Versicherung der Anwesenden

Auf Nachfrage des Vorsitzenden versicherte jeder der Anwesenden, dass er außerhalb von Kolloquien

  • keinen Meinungsaustausch mit Wettbewerbsteilnehmern über die Wettbewerbsaufgabe und deren Leistungen geführt hat und während der Dauer des Preisgerichts nicht führen wird
  • bis zum Preisgericht keine Kenntnis der Wettbewerbsarbeiten erhalten hat, sofern er nicht an der Vorprüfung mitgewirkt hat
  • das Beratungsgeheimnis wahren wird
  • die Anonymität aller Arbeiten aus seiner Sicht als gewahrt sieht
  • Vermutungen über den Verfasser einer Arbeit unterlässt

Das Preisgericht wurde auf eine objektive, allein an der Auslobung orientierte Beratung verpflichtet.