Bewertungskriterien und Beurteilungen

Bewertung der zugelassenen Arbeiten

Die sechs Wettbewerbsbeiträge, die es in die 2. Phase geschafft haben, wurden nach folgenden Bewertungskriterien beurteilt:

  • Städtebauliche Leitidee
  • Raumbildung, Orientierung, Identität
  • Freiraumkonzept
  • Verkehrliche Aspekte
  • Nutzungskonzept
  • Klimaanpassungsfähigkeit
  • Abschnittsweise Realisierbarkeit

Das Preisgericht wurde zu einer objektiven, allein an der Auslobung orientierten Beurteilung verpflichtet.

1. Wertungsrundgang

Das Preisgericht beschloss einstimmig, keine Arbeit im 1. Wertungsrundgang auszuscheiden.

2. Wertungsrundgang

Vor dem zweiten Wertungsrundgang nahm das Preisgericht individuell die Pläne und Modelle in Augenschein. Anschließend wurden die verbleibenden Arbeiten detailliert diskutiert und beurteilt.

Dabei wurden die städtebauliche Raumbildung, die hochbauliche und freiraumplanerische Gestaltung sowie die typologische Eignung, Funktionalität und architektonische Qualität intensiv diskutiert.

Schriftliche Beurteilungen

In einem schriftlichen Bericht wurden die in den Diskussionen der Rundgänge gewonnenen Erkenntnisse, unter Berücksichtigung der Erläuterungstexte und den Anforderungen der Auslobung, von Arbeitsgruppen aus Fach- und Sachpreisrichtern zusammengefasst und um Anmerkungen der Sachverständigen ergänzt.

Die Berichte wurden von den Arbeitsgruppen vor den jeweiligen Arbeiten verlesen, von der Jury diskutiert, korrigiert und verabschiedet. Die jeweiligen Beurteilungsberichte finden Sie bei den Auslobungen der einzelnen Wettbewerbsarbeiten.