Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Hessische Kompensationsverordnung bilden die rechtliche Grundlage für das Kompensationskonzept.


Die Entwicklungsziele leiten sich aus den planerischen Vorgaben des Landschaftsplans, den Standortbedingungen (abiotische Faktoren, heutige potenzielle natürliche Vegetation [HpnV] etc.) und den planungsrelevanten Arten ab.


Die Suche nach geeigneten Flächen richtet sich nach folgenden Rahmenbedingungen:

  • dem Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung
  • der Flächenverfügbarkeit – den Eigentumsverhältnissen
  • den naturschutzfachlichen Entwicklungszielen
  • dem Aufwertungspotenzial der Flächen
  • den Standortbedingungen: Boden, Wasser; potenziell natürliche Vegetation etc.
  • den Kompensationszielen – Optimum: funktional ähnliche Ausgleichsmaßnahmen für betroffene Arten und Lebensräume, regionaler Zusammenhang

Maßnahmen dürfen nicht als Kompensation angerechnet werden, soweit sie aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.

 
 

Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung
Die Flächeninanspruchnahme für Baumaßnahmen und naturschutzrechtliche Kompensation betrifft häufig landwirtschaftliche Nutzflächen. Um die wirtschaftliche Grundlage für Landwirtschaftsbetriebe zu erhalten, sollen naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen auf ackerbaulich nutzbaren Flächen nur dann realisiert werden, wenn diese von untergeordneter Bedeutung für die Landwirtschaft sind (unterdurchschnittliche Ertragsmesszahlen, Randlage etc.). Diese Vorgabe ist in der Kompensationsverordnung des Landes Hessen rechtlich verankert. Die Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Stadtgebiet war auch eine Vorgabe der Stadt Obertshausen für die Erarbeitung des Freiraum- und Kompensationskonzepts.


Die erforderliche langfristige Pflege von Kompensationsflächen (z. B. Mahd extensiver Grünlandflächen) eröffnet neue Tätigkeitsfelder für Landwirte in der Landschaftspflege. Bei Bewirtschaftungs- und Pflegeverträgen für Kompensationsflächen sind die örtlichen Landwirte oder auch Landschaftspflegeverbände besonders einzubinden. Durch produktionsintegrierte Maßnahmen kann eine verbesserte Einbindung der Landwirtschaft in die dauerhafte Sicherung der Flächen erfolgen.

 

Naturschutzfachliche Entwicklungsziele
Das Kompensationskonzept soll sich in die übergeordnete Strategie der Landschaftsentwicklung einpassen. Deshalb sind insbesondere die Ziele und Darstellungen des Landschaftsplans, des Regionalen Flächennutzungsplans und übergeordneter Fachkonzeptionen z. B. zum Biotopverbund zu berücksichtigen. Neben den planerischen Vorgaben leiten sich die naturschutzfachlichen Entwicklungsziele der Kompensationsflächen wesentlich aus den vorhandenen Standortverhältnissen wie Boden, Wasser, Grundwasser und kleinklimatische Verhältnisse ab.

 

Aufwertungspotenzial
Durch die Kompensationsmaßnahme muss der Zustand von Natur und Landschaft gegenüber der Vorsituation verbessert werden. Das heißt, die Fläche muss ein Aufwertungspotenzial besitzen, um für das Kompensationskataster geeignet zu sein. In Hessen wird das Aufwertungspotenzial einer Fläche in der Regel nach den Vorgaben der Kompensationsverordnung ermittelt.