Flächen- und Maßnahmenvorschläge
Das Kompensationskonzept für die Stadt Obertshausen ist als Flächen- und Maßnahmenpool angelegt. Es werden geeignete Flächen auf Basis der Fachkonzeption identifiziert und sukzessive rechtlich gesichert. Zusätzlich werden schon erste vorgezogene Kompensationsmaßnahmen realisiert und bevorratet, die später mit einem hohen naturschutzfachlichen Wert den Eingriffsvorhaben zugeordnet werden können. Diese vorgezogenen Maßnahmen können als sogenannte Ökokonto-Maßnahmen bei der unteren Naturschutzbehörde  angemeldet werden. Das ist besonders bei Maßnahmen mit einer langen Entwicklungszeit sinnvoll, die erst nach einigen Jahren ihr volles Aufwertungspotenzial erreichen.

Die vorgeschlagenen Kompensationsflächen und -maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit den Naturschutzverbänden, der Unteren Naturschutzbehörde und der Forstverwaltung erarbeitet. Diese enge Abstimmung ist erforderlich, weil die endgültige Anerkennung der Kompensationsmaßnahmen durch die zuständige Naturschutzbehörde erfolgt. Auch betroffene Landnutzer und Vereine wurden in den Planungsprozess eingebunden, um ein hohes Maß an Kooperation bei der Planung und Umsetzung zu erreichen.

Die in den Gemarkungen Hausen und Obertshausen bereits vorhandenen Kompensationsflächen aus rechtskräftigen Bebauungsplänen und anderen Genehmigungsverfahren (Straßenbau, Bauen im Außenbereich) wurden erfasst und nachrichtlich in das Kompensationskonzept übernommen (siehe Kompensationsplan B1-15).

Die erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich des Biotopwertdefizits aus dem Bebauungsplan "Gewerbegebiet Herbäcker" sind zeitnah umzusetzen. Die vorgezogene Bevorratung von Ökokonto-Maßnahmen ist davon unabhängig zu betrachten und erfolgt im Vorgriff auf künftige Bauvorhaben.

 
 

Das Kompensationskonzept sieht Maßnahmen in den folgenden Kategorien vor:
(die genannten Ziffern finden Sie im Kompensationsplan)

Fließgewässer-Maßnahmen (R1-3)
Fortsetzung und Ergänzung der Rodau-Renaturierung

Grünland-Maßnahmen (F1-6, F14, F18)

  • Umwandlung bereits vernässter Grünlandbereiche im Überschwemmungsgebiet der Rodau zu Feuchtwiesen mit Röhricht und Gehölzen der Aue als begleitende Maßnahme zur Rodau-Renaturierung
  • Umwandlung von Ackerland in Grünland
  • Umwandlung von Intensivgrünland in artenreiches Extensivgrünland mit Gehölzinseln der potenziell natürlichen Vegetation

Feldraine/Wegsäume/Ackerrandstreifen
(F8-13, F15-17, F19-25, F27-33)

  • Neuanlage oder Extensivierung von wegebegleitenden Säumen, Anlage als extensive Wiesensäume, Wiesensäume mit Einzelbäumen/Obstbaumreihen/lockeren Gebüschgruppen
  • Diese Kompensationsmaßnahmen korrespondieren mit dem Gestaltungsprinzip des Landschaftskorridors im Freiraumkonzept und tragen zu dessen Umsetzung bei

Gehölz-Maßnahmen (F7, F26, F34-36)

  • Anpflanzung von Feldgehölzen, z. B. als Beitrag zum Biotopverbund in der Hochbeune
  • Anpflanzung von Gebüschen und Hecken

Artenschutzmaßnahmen (A1)

  • Freilegen einer Steilwand als Bruthabitat für die Uferschwalbe
  • Neuanlage und Aufwertung von Amphibiengewässern
  • Aufwertung der Uferzonen am Angelweiher durch Initialpflanzung von Röhricht

Die Maßnahmen zum Einzelartenschutz müssen in der Regel durch faunistische oder floristische Gutachten begleitet werden. Das Vorkommen und die Wiederansiedlungschancen der zu schützenden Arten sind vorab gutachterlich zu belegen, damit die Maßnahme von der zuständigen Naturschutzbehörde anerkannt wird. Die Artenschutzmaßnahmen können nicht nach dem üblichen Verfahren der Kompensationsverordnung bilanziert werden. Stattdessen wird hier eine Bewertung über den Herstellungskostenansatz vorgenommen.

Maßnahmen im Wald (W1-6)

  • Nutzungsverzicht/Flächenstilllegung von geeigneten Waldbeständen (z. B. Altholzinseln, Waldränder mit artenschutzrechtlich relevanten Altbäumen) (W2-4, W6)
  • Neuanlage und Aufwertung von Amphibiengewässern im Wald (W1)
  • Umbau und Vernässung von Waldbeständen östlich der Kumpenwiese (W5)

Um den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen im Offenland zu begrenzen, wurden auch Möglichkeiten zur naturschutzrechtlichen Kompensation im Wald geprüft. Geeignete Waldflächen in den Gemarkungen Hausen und Obertshausen wurden gemeinsam mit dem zuständigen Forstamt Langen ausgewählt. Kompensationsmaßnahmen im Wald sind nur anrechenbar, wenn sie deutlich über die ordnungsgemäße Forstwirtschaft hinausgehen, die im Landeswaldgesetz geregelt ist. Ergänzend zu den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen sind die Entwicklung von Waldinnen- und -außenrändern, die Wiederherstellung von Waldwiesen, Alt- und Totholzmanagement, Nutzungsverzicht sowie die Wiedervernässung von trockengelegten Waldbeständen angrenzend zum Hengster anrechnungsfähig.

Der Nutzungsverzicht in forstwirtschaftlich genutzten Waldbeständen wird durch die Forstverwaltung nach dem Bewertungsschema des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bilanziert.

Die ausgewählten Kompensationsflächen im Wald liegen überwiegend im Kommunalwald, so dass die Stadt Obertshausen die Entscheidungshoheit besitzt und Abstimmungen mit Privateigentümern entfallen.