Vorbereitende und flankierende Maßnahmen
Neben der Benennung möglicher Biotopentwicklungs- und -pflegemaßnahmen sind im Rahmen der Erstellung des Flächen- und Maßnahmenpools umfangreiche vorbereitende und flankierende Schritte erforderlich:

  • Gutachten und Voruntersuchungen
    Viele Kompensationsmaßnahmen erfordern vorab Untersuchungen der Böden sowie faunistische oder pflanzensoziologische Untersuchungen, um die Entwicklungspotenziale der Flächen zu bestimmen. Diese Untersuchungen sind damit eine wichtige Grundlage für den späteren Erfolg der festgelegten Maßnahmen.
  • Detailplanungen
    Für einige Biotopentwicklungsmaßnahmen ist eine detaillierte Ausführungsplanung erforderlich.
  • Strukturelle Maßnahme
    Beispielsweise Neuordnung, Rückbau oder Verlagerung von Nutzungen (siehe Maßnahmen N2, L9 + L10).
  • Langfristige Sicherung von Flächen und Maßnahmen
    Flächen und Maßnahmen in einem Kompensationskataster müssen langfristig gesichert sein. Das ist die Voraussetzung für eine nachhaltige Wirksamkeit und für die endgültige Anerkennung durch die Fachbehörde.
    Für Kompensationsflächen kann die Sicherung entweder durch Erwerb oder durch eine dingliche Sicherung im Grundbuch erfolgen. Verbindlich werden die Flächen auch durch Darstellung im Landschaftsplan bzw. Flächennutzungsplan und ergänzende vertragliche Regelungen mit dem Grundstückseigentümer. Bei Bebauungsplanverfahren stehen die entsprechenden bauleitplanerischen Instrumente zur Sicherung der Kompensationsflächen zur Verfügung (Festsetzungen, externer Geltungsbereich etc.).
    Der gezielte Flächenerwerb kann, neben dem freihändigen Erwerb, durch öffentlich-rechtliche Instrumente wie die Umlegung oder das Vorkaufsrecht der Kommune unterstützt werden. Zum Beispiel kann die Stadt Obertshausen ein allgemeines Vorkaufsrecht für das Überschwemmungsgebiet in der Rodau-Aue zur Flächensicherung für die Renaturierungsmaßnahmen ausüben. Ist bei größeren zusammenhängenden Kompensationsflächen ein umfangreicher Flächenerwerb oder  -tausch erforderlich, bietet sich auch ein Flurbereinigungsverfahren als Instrument zur Neuordnung und Sicherung der Flächen an.
    Neben den einmalig erforderlichen Biotopentwicklungsmaßnahmen ist bei vielen Biotoptypen eine dauerhafte Pflege erforderlich, um den gewünschten Entwicklungszustand zu erreichen bzw. beizubehalten. Nach der Kompensationsverordnung des Landes Hessen ist diese dauerhafte Pflege und Unterhaltung für mindestens 30 Jahre sicherzustellen. Der Vorhabenträger (privater Bauherr/Kommune) kann diese dauerhafte Sicherung durch vertragliche Vereinbarungen auf Dritte übertragen. Hierfür kommen beispielsweise Pflegeverträge mit Landnutzern, Landschaftspflege- oder Naturschutzverbänden in Betracht.
    Übernimmt die Kommune selbst diese Pflegemaßnahmen, ist es sinnvoll, die Flächen in ein Pflegemanagementsystem aufzunehmen (siehe Pflegemana-gement für Grün- und Freiflächen (G3)). Die für die dauerhafte Pflege von Kompensationsflächen erforderlichen Mittel sind, vergleichbar zu den Kosten für innerstädtische Grünpflege, auf lange Sicht in den kommunalen Haushalt einzustellen.
  • Umsetzungs- und Erfolgskontrolle
    Die Wirksamkeit der Maßnahmen kann durch eine Abnahme nach Ersteinrichtung und nachfolgende Zustandskontrollen überprüft werden. Eine Umsetzungskontrolle erfolgt mit gemeinsamer Abnahme durch die zuständige Naturschutzbehörde. In regelmäßigen Abständen durchgeführte Erfolgskontrollen dokumentieren, ob sich der gewünschte Zielzustand einstellt.