Überschlägige Ermittlung des Aufwertungspotenzials
Gemäß der sogenannten „Eingriffsregelung" müssen Eingriffe in Natur und Landschaft (zum Beispiel die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein bislang unbebautes Gebiet) durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. So sollen negative Folgen für die Natur vermieden oder minimiert werden.

Um den Umfang des notwendigen Ausgleichs zu bestimmen, gibt es verschiedene Rechenmodelle. In Hessen werden die Ausgleichsmaßnahmen über sogenannte Biotopwertpunkte (BWP) berechnet. Die Berechnung richtet sich nach der „Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen".

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Angaben sind eine überschlägige Vorabschätzung des möglichen Aufwertungspotenzials nach den Vorgaben der Kompensationsverordnung. Das genaue Aufwertungspotenzial hängt vom ermittelten Ausgangsbiotoptyp und dem tatsächlich erreichten Zielzustand der Flächen ab und setzt beispielsweise bei Grünlandgesellschaften pflanzensoziologische Untersuchungen voraus. Ein großer Teil der Maßnahmen erreicht den vorgesehenen Zielzustand erst nach einer Entwicklungszeit von mehreren Jahren und ist daher in erster Linie als Ökokonto-Maßnahme geeignet.
Die überschlägige Ermittlung geht davon aus, dass langfristig alle Flächen des Kompensationskonzepts durch Erwerb, Flächentausch oder andere rechtliche Sicherung zur Verfügung stehen.

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durchschnittliches Aufwertungspotenzial
Nach Angaben des Forstamts werden für vergleichbare Maßnahmen im Durchschnitt 4-5 BWP für Nutzungsverzicht und Entwicklung von Altholzbeständen/standortgerechten Waldgesellschaften erzielt. Da einige Waldmaßnahmen dem Artenschutz dienen (Anlage Amphibienbiotope etc.), ist eine Zusatzbewertung vorzunehmen, so dass für die Waldmaßnahmen eine durchschnittliche Aufwertung um 7 BWP angenommen wird.


Durchschnittliches Aufwertungspotenzial
Zielbiotoptyp: mäßig schnell fließender Bach, Gewässergüteklasse abhängig vom Gesamtzustand (ca. 56 BWP abgeleitet aus 05.214 und 05.213)
Ausgangsbiotoptyp: begradigter Bach mit teilweise naturnaher Ufervegetation (ca. 36 BWP gemittelt aus 05.250 und 05.214)
oder
Zielbiotoptyp: Nassstaudenflure (44 BWP), Röhrichte (53 BWP), neu angelegte Ufergehölze (36 BWP), extensive Feuchtwiesen (47 BWP)
Ausgangsbiotoptyp: intensiv genutzte Frischwiesen (27 BWP)





Durchschnittliches Aufwertungspotenzial
Zielbiotoptyp: intensiv genutzte Wirtschaftswiesen (21 BWP)
Ausgangsbiotoptyp: Acker (16 BWP)
oder
Zielbiotoptyp: extensiv genutzte Frischwiesen (44 BWP)
Ausgangsbiotoptyp: intensiv genutzte Frischwiesen/Weiden (27/21 BWP)







Durchschnittliches Aufwertungspotenzial
Zielbiotoptyp: Wiederherstellung von Feldrainen, Wiesenrainen (36 BWP) oder naturnahe Grünlandeinsaat mit Obstbaumreihe (ca. 25 BWP)
Ausgangsbiotoptyp: Acker (16 BWP)
* Tatsächliches Aufwertungspotenzial abhängig von Flächenverfügbarkeit (Tiefe der wegebegleitenden „Landschaftskorridore"); Flächenangabe nur konzeptioneller Ansatz








Durchschnittliches Aufwertungspotenzial
Zielbiotoptyp: Neuanlage von Feldgehölzen (27 BWP)
Ausgangsbiotoptyp: Acker (16 BWP)










 

 

 

 

Der Biotopwertgewinn von Artenschutzmaßnahmen (z. B. Uferschwalbenbrutwand) wird durch eine Zusatzbewertung ermittelt, die sich an den Herstellungskosten orientiert. Diese Maßnahmen sind in der Zusammenstellung nicht berücksichtigt. Ebenso ist die Anrechenbarkeit flankierender und vorbereitender Maßnahmen, wie z. B. die Verlagerung von Kleingärten und der Rückbau von nicht genehmigten landwirtschaftlichen Bauten und Anlagen, hier nicht geprüft.