Bewertungskriterien und Beurteilung

Die sechs Wettbewerbsbeiträge, die es in die 2. Phase geschafft haben, wurden im ersten Wertungsrundgang nach folgenden Bewertungskriterien beurteilt:

Bewertung der zugelassenen Arbeiten

Das Preisgericht wurde auf eine objektive, allein an der Auslobung orientierte Beurteilung verpflichtet. Die in der Auslobung genannten Bewertungskriterien waren:

  • Städtebauliche Leitidee
  • Raumbildung, Orientierung, Identität
  • Freiraumkonzept
  • Verkehrliche Aspekte
  • Nutzungskonzept
  • Klimaanpassungsfähigkeit
  • Abschnittsweise Realisierbarkeit

1. Wertungsrundgang

Nach intensiver Diskussion beschloss das Preisgericht einstimmig, die Arbeiten mit den Tarnzahlen 1002, 1006 und 1010 auszuscheiden.

2. Wertungsrundgang

Vor dem zweiten Wertungsrundgang nahm das Preisgericht die Pläne individuell in Augenschein.

Anschließend wurden die verbleibenden Arbeiten detailliert diskutiert und beurteilt. Dabei wurden die städtebauliche Raumbildung und die hochbauliche und freiraumplanerische Gestaltung sowie die typologische Eignung, Funktionalität und architektonische Qualität intensiv diskutiert.

Nach der differenzierten Bewertung schieden aufgrund von Defiziten in den o.g. Bereichen die Arbeiten mit den Tarnzahlen 1003, 1004 und 1008 durch Mehrheitsbeschluss aus.

Die Arbeit 1004 wurde nach einem Rückholantrag mit 4:3 Stimmen zurückgeholt.

Auswahl der Teilnehmer für die 2. Wettbewerbsphase

Das Preisgericht beschließt einstimmig, die Arbeiten mit den Tarnzahlen 1001, 1004, 1005, 1007, 1009, 1011 für die vertiefende Bearbeitung in der 2. Wettbewerbsphase auszuwählen: