Versicherung der Anwesenden
Auf Nachfrage des Vorsitzenden versicherte jeder der Anwesenden, dass er außerhalb von Kolloquien
- keinen Meinungsaustausch mit Wettbewerbsteilnehmern über die Wettbewerbsaufgabe und deren Leistungen geführt hat und während der Dauer des Preisgerichts nicht führen wird
- bis zum Preisgericht keine Kenntnis der Wettbewerbsarbeiten erhalten hat, sofern er nicht an der Vorprüfung mitgewirkt hat
- das Beratungsgeheimnis wahren wird
- die Anonymität aller Arbeiten aus seiner Sicht als gewahrt sieht
- Vermutungen über den Verfasser einer Arbeit unterlässt
Das Preisgericht wurde auf eine objektive, allein an der Auslobung orientierte Beratung verpflichtet.