Die Verankerung in bestehenden Planungsinstrumenten
Als informelles Planungsinstrument beschreibt das Freiraum- und Kompensationskonzept Visionen und Strategien zur Entwicklung der Grün- und Freiflächen in und um Obertshausen und fasst die zur Erreichung der strategischen Ziele notwendigen bzw. vorgesehenen Projekte, Schritte und Maßnahmen zusammen.

Anders als die Darstellungen z. B. des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP), die Darstellungen und Festsetzungen der kommunalen Bauleitpläne sowie der Fachplanungen sonstiger Planungsträger entfaltet das Freiraum- und Kompensationskonzept keine unmittelbare Bindungswirkung gegenüber Dritten. Die entwickelten Projekte und Maßnahmen bedürfen daher zunächst einer politischen Legitimation durch die Stadt Obertshausen und gegebenenfalls weiterer zuständiger Behörden/Fachinstitutionen. Ihre Umsetzung muss anschließend vertraglich – z. B. durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Vereinbarungen, Genehmigungen, Gestattungen und Verträge – mit der Stadt Obertshausen, Projektträgern und Geldgebern gesichert werden.

Das Freiraum- und Kompensationskonzept enthält Projekte und Maßnahmen, deren Verwirklichung darauf angewiesen ist, dass sie als Ziele in den RegFNP bzw. als städtebauliche oder landschaftspflegerische Festsetzungen in die kommunalen Bebauungspläne übernommen werden und damit an deren Rechtskraft und Bindungswirkung teilnehmen.