Die Förderrichtlinien
Stiftung Flughafen Frankfurt/Main
Die Stiftung fördert Projekte, die einen zusätzlichen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger der Region haben und die ohne Förderung durch die Stiftung nicht realisiert werden können. Sie fördert grundsätzlich nur im engeren Umland des Flughafens Frankfurt/Main. Die Stiftung ist autonom. Ausschlaggebend für die Entscheidung sind allein die Qualität und das Thema der Projekte. Gefördert werden Projekte, die neue und innovative Vorstellungen realisieren, die über das eigene Projekt hinaus eine Vorbildwirkung haben und im Fördergebiet nachhaltig wirken.
Die Stiftung kann sich auch an modellhaften Projekten von öffentlichen Körperschaften beteiligen, die neue und innovative Ansätze unterstützen. Die Projektergebnisse sollen übertragbar sein. Die Beteiligung der Stiftung muss in den geförderten Projekten deutlich werden. Die Stiftung arbeitet auch mit anderen Förderern und Partnern wie etwa anderen Stiftungen zusammen, sofern ihre Beteiligung deutlich erkennbar bleibt. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Die Stiftung fördert keine Projekte, deren Finanzierung zu den Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand gehört. Institutionelle Förderung findet nicht statt. Nicht gefördert werden:
- die Übernahme unbefristeter Verpflichtungen
- das reine Schließen von Finanzierungslücken der öffentlichen Hand
- reine Baumaßnahmen und Anschaffungen
Die Förderung von Projekten ist maximal auf drei Jahre befristet. Vorhaben, die über den Zuwendungszeitraum hinaus laufen sollen, werden nur gefördert, wenn der Empfänger sicherstellt, dass die weiter anfallenden Kosten ohne zusätzliche Hilfe der Stiftung getragen werden können. Die Aufteilung der Finanzmittel liegt ausschließlich im Ermessen der Stiftungsgremien.
Die Fördersumme soll nicht unter 10.000 Euro liegen. Die Stiftung beteiligt sich an den Projekten mit bis zu zwei Dritteln des förderfähigen Betrages, soweit die Finanzierung gesichert ist. Die Zuwendung ist zweckgebunden für das geförderte Projekt.
Durch eine Förderung durch die Stiftung dürfen andere Zuwendungsgeber nicht veranlasst werden, ihre Hilfe zu versagen oder zu kürzen. Die Stiftung geht davon aus, dass sie bei der Planung und Umsetzung der Projekte angemessen einbezogen wird. Die Projektziele müssen innerhalb des bei der Bewilligung zugrunde gelegten Förderzeitraums erreicht werden. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, Zwischenberichte sofern vereinbart und einen Endbericht über das Projekt und die Erreichung der Projektziele abzugeben. Die Zuwendungsempfänger müssen über die Mittelverwendung Rechnung legen. Die Stiftung kann die Projektabwicklung und die Mittelverwendung überprüfen oder überprüfen lassen. Bei vom Antragsteller zu vertretenden Versäumnissen und bei Nichterfüllung der mit der Zuwendung verbundenen Auflagen hat die Stiftung Anspruch auf Rückzahlung des Zuschusses. Die Stiftung erwartet vom Zuwendungsempfänger die Bereitschaft, seine Projektergebnisse – zusammen mit der Stiftung – öffentlich zu präsentieren. Der Empfänger stellt der Stiftung auf Wunsch geeignetes Material für ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Mit der Annahme der Mittel erkennt der Empfänger diese Grundsätze an.
Umweltfonds der Fraport AG
Die Fraport AG sieht sich in der Pflicht, in der Region Rhein-Main gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Der Umweltfonds stellt einen Teil des gesellschaftlichen Engagements der Fraport-AG dar. Darüber hinaus werden gesellschaftliche Aktivitäten in Sport, Kunst, Kultur und Wissenschaft gefördert. (…)
Neben den ökologisch bedeutsamen Begrünungs-, Renaturierungs- und Biotopsicherungsmaßnahmen wurden in den vergangenen Jahren auch wissenschaftliche Untersuchungen sowie verstärkt umweltpädagogische Projekte finanziell unterstützt. Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Region stellen einen besonderen Schwerpunkt der Umweltförderung dar. (…)
Diese freiwillig aufgebrachten Mittel werden ausschließlich für Maßnahmen im Flughafen-Umland verwendet und den Kompensationsmaßnahmen zum Flughafen-Ausbau nicht angerechnet.
Auch in Zukunft wird die Fraport AG nachhaltige Projekte fördern. Dabei werden folgende thematische Schwerpunkte gesetzt:
- Umweltbildung
- Aktivitäten zum Klimaschutz
- biologische Vielfalt
- Regionalpark
- ökologische Forschung
Projektträger sind Vereine, Umweltverbände, Kommunen oder andere gemeinnützige Institutionen. Voraussetzung für die Zuwendung von Fördergeldern ist die Lage innerhalb des sogenannten Nachbarschaftsrahmens. Die Stadt Obertshausen liegt innerhalb dieses Rahmens.
Von der Förderung sind der Ankauf von Flächen oder Gebäuden sowie Maßnahmen, die gesetzlichen Auflagen unterliegen (Ausgleichsmaßnahme etc.), ausgeschlossen.
Dr. Carl und Ellen Klöss Stiftung
Stiftungszweck ist die Förderung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen vornehmlich auf dem Gebiet der Stadt Obertshausen sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
Jährlich zur Verfügung stehende Summe: ca. 30.000 bis 40.000 €
Ansprechpartner: Stiftungsvorstand
Quellen:
www.fraport.de
(Nachhaltigkeit, Ökologie, Umweltfonds)
www.stiftung-flughafen-frankfurt.de
(Förderrichtlinien)