Relevante Förderinstrumente
Folgende Zusammenstellung ist der Veröffentlichung "Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen" entnommen. Die Auswahl der Themen ergab sich aus der möglichen Zuordnung von im Freiraum- bzw. Kompensationskonzept enthaltenen Maßnahmenvorschlägen.

 

Städtebauförderung

Die Städtebauförderung ist die gebietsbezogene, nachhaltige Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen in städtischen Gebieten. Je nach Problemlage stehen unterschiedliche Städtebauförderungsprogramme für Kommunen zur Verfügung (z. B. Stadtsanierung, Soziale Stadt, Stadtumbau in Hessen und Aktive Kernbereiche). 
Zuständiges Ressort: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

 

Tourismus

Förderung des touristischen Marketings und Förderung von Investitionen zum Ausbau der öffentlichen touristischen Infrastruktur. Insbesondere sollen innovative Vorhaben sowie Projekte mit regionaler Ausstrahlung bevorzugt gefördert werden.
Zuständiges Ressort: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung

 

Konversion

Förderung von öffentlichen und privaten Investitionen für eine gewerbliche Folgenutzung von ehemaligen militärischen Standorten, von ehemaligen Bahnflächen und von Industrie- und Gewerbeflächen sowie Förderung von Machbarkeitsstudien, Entwicklungskonzepten, Planungs- und Beratungsleistungen für betroffene Standorte u. U. für eine Anschlussnutzung von Konversionsflächen.
Zuständiges Ressort: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

 

Förderung von Garten- und Weinbau

Das Förderprodukt „Förderung von Garten- und Weinbau" umfasst Maßnahmen zur Durchführung von Untersuchungen und Forschungsvorhaben, Kleingartenförderung sowie die Mitfinanzierung länderübergreifender Aktivitäten. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschussgewährung zur Durchführung von Landesgartenschauen und die Finanzierung der gebietlichen Absatzförderung von Wein und des Deutschen Weinfonds.
Zuständiges Ressort: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

Flurneuordnung

Entwicklungsansätze unter Berücksichtigung der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Natur- und Umweltschutzes sowie der Grundsätze der AGENDA 21, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Zuständiges Ressort: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

 
 

Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Gewässergüte
Förderungen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit, damit der gute chemischphysikalische Zustand der Gewässer erreicht oder nicht unterschritten wird, sowie der Gewässerökologie, um das natürliche Gewässer in einem guten ökologischen Zustand zu erhalten oder in diesen zu versetzen.
Zuständiges Ressort: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen
Förderung von grundwasserschützenden Maßnahmen, um eine dauerhafte Versorgung mit einwandfreiem Wasser unter Ausschluss der Übernutzung des Grundwasserangebots (Daseinsvorsorge und Zukunftssicherung) zu erreichen.
Zuständiges Ressort: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

Hochwasserschutz
Um einen vorbeugenden, weitgehend ökologisch verträglichen Hochwasserschutz zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und die Verringerung des Schadenspotenzials zu erreichen, werden Schutzmaßnahmen finanziert. Ebenso Hochwasserschutzkonzepte und Planungen.
Zuständiges Ressort: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

Anpachtung und Ankauf schutzwürdiger Flächen
Anpachtung und Ankauf schutzwürdiger Flächen zur Sicherstellung des Biotop- und Artenschutzes.
Zuständiges Ressort: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe
Die Ausgleichsabgabe nach § 15 Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) ist eine zweckgebundene Sonderabgabe. Die Mittel sind i. d. R. innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Erhebung für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden.
Zuständiges Ressort: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

 

Quelle: HA Hessen Agentur GmbH; Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (2009): Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen