Finanzierungsmöglichkeiten
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen steht gegenwärtig kein eigenständiges Finanzierungs- bzw. Förderprogramm zur Verfügung.

Bei der Suche nach geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten muss deshalb zunächst nach dem angelsächsischen Grundsatz verfahren werden:
Gute und intelligente Projekte finden ihre Finanzierung selbst.

Dies bedeutet, dass die Finanzierung der Projekte in der Regel durch eine Kombination unterschiedlicher Finanzierungsquellen aus kommunalen Haushaltsmitteln, staatlichen Zuschüssen aus EU-, Bundes- und Landesprogrammen und unterstützenden Zuwendungen, Spenden und Sponsoringbeiträgen der privaten Wirtschaft und weiterer Geldgeber von den Trägern der einzelnen Projekte sichergestellt werden muss.

Zur Umsetzung der Maßnahmen sollte zunächst die Aufstellung eines mittelfristigen Finanzplans (3-5 Jahre) angestrebt werden. Dieser Plan enthält die voraussichtlichen Investitions-, Prozess- und Netzwerkkosten für die realisierungsreifen Projekte, die aufgrund einer Rangfolgeentscheidung prioritär umgesetzt werden sollen. Der Finanzplan ist jährlich fortzuschreiben. Er versetzt die Stadt in die Lage, die für die Umsetzung erforderlichen Finanzmittel bzw. die kommunalen Eigenmittel bei geförderten Projekten in die jeweiligen Haushalte einzustellen.

Die beteiligten Ministerien des Landes Hessen und das zuständige Regierungspräsidium erhalten mit diesem Instrument eine jährlich fortgeschriebene Übersicht über das voraussichtliche Antragsvolumen an Fördermitteln. Jährlich stattfindende Förderkonferenzen mit den beteiligten Ministerien des Landes und der Stadt können für die Koordinierung maßnahmenbezogener Fördermöglichkeiten hilfreich sein.

Auf der kommunalen Ebene erfolgt die Projektfinanzierung nach Maßgabe der im Kommunalhaushalt bereitgestellten zweckgebundenen Etatpositionen.

Zudem besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ausgleichsgelder oder -leistungen zweckentsprechend für vernetzende ökologische Aufwertungs- und Optimierungsmaßnahmen zu verwenden.

Auf der staatlichen Ebene stehen Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes zur Verfügung, die u. U. für eine Teil- oder Kofinanzierung grundsätzlich in Frage kommen. Dabei ist zu beachten, dass für eine Förderung nur Projekte in Frage kommen, die eine herausragende Bedeutung für das gesamte Land oder aber Modellcharakter für andere Landesteile besitzen.

Zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten aus Bundes-, vor allem jedoch aus den Landesprogrammen bieten weitere Finanzierungspotenziale. Nur beispielhaft sind hier zu nennen:

  • Städtebauförderung
  • Tourismus
  • Konversion
  • Förderung von Garten- und Weinbau
  • Flurneubau
  • Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und der Verbesserung der Gewässergüte
  • Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen
  • Hochwasserschutz
  • Anpachtung und Ankauf schutzwürdiger Flächen
  • Naturschutzfachliche Ausgleichsabgabe

In der Regel können Fördermittel der o. g. Programme erst in Anspruch genommen werden, wenn die jeweils geforderten Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen erfüllt werden. Weiterführende Informationen sind im Internet einzusehen.

 
 

Neben den kommunalen und staatlichen Mitteln spielen Zuwendungen aus dem Bereich öffentlicher und halböffentlicher Organisationen und privatwirtschaftlicher Unternehmen und Stiftungen für die Entwicklung und Realisierung eine zunehmend größere Rolle. Auch für Projekte, die mit einer staatlichen Förderung rechnen können, sollte stets geprüft werden, ob eine Beteiligung Dritter über Finanzierungsbeiträge (Spenden, Sponsorengelder, Zuwendungen), Sach- oder Personalleistungen zu erreichen ist.

Zu nennen sind hier vor allem Unternehmen und Unternehmensverbände, die an der Realisierung von Projekten und Maßnahmen in ihrer unmittelbaren räumlichen Nähe aus Gründen der eigenen Unternehmenskultur, der Aufwertung der weichen Standortfaktoren und der Verbesserung ihres Images ein vitales Interesse haben könnten.

Darüber hinaus sollten die Projektträger insbesondere auf die Stiftungen oder stiftungsähnliche Einrichtungen zugehen, deren satzungsgemäße Grundsätze und Ziele mit den Projektzielen und einer Förderung kompatibel sind. Folgende Stiftungen und Fördervereine kommen beispielhaft für die Entwicklung in Betracht:

  • Umweltfonds der Fraport-AG
  • Stiftung Flughafen Frankfurt/Main für die Region
  • Deutsche Bundesstiftung Umwelt
  • Dr. Carl und Ellen Klöss Stiftung
  • Stiftung Hessischer Umweltschutz
  • Bund Hessen Naturschutzstiftung
  • NABU Stiftung Hessisches Naturerbe
  • lokale Tourismus- und Gewerbevereine

Eine insgesamt geringere, wenn auch in Einzelfällen beachtliche Bedeutung können die weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich erbrachten Personal- und
Sachleistungen örtlicher Bürgergruppen und Vereine erreichen.