Zone 1: Naturschutzflächen
In den Naturschutzflächen liegt der Entwicklungsschwerpunkt auf dem Arten- und Biotopschutz. Naherholung und Landwirtschaft werden dem Arten- und Biotopschutz untergeordnet. Dies bedeutet, dass sich die Bewirtschaftung der Flächen an den Bedürfnissen der wertgebenden Arten orientiert und nur extensiv erfolgt. Naherholungssuchende werden durch besucherlenkende Maßnahmen (z. B. auf Stegen) an ausgewählte Stellen herangeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass sich störungsarme Bereiche abseits der Wege entwickeln können.

 

Umfasst:
Naturschutzgebiete, geschützte und schützenswerte Biotope, Schwerpunktflächen Artenschutz

Beispiele:

  • Naturschutzgebiet Gräbenwäldchesfeld
  • Feuchtgebiete in der Rodau-Aue
  • Artenreiche Extensivwiesen und Bruthabitate am Angelweiher

Entwicklungsschwerpunkt:
Arten- und Biotopschutz

Entwicklungsziele:

  • Schutz, Pflege und Entwicklung der wertgebenden Lebensräume
  • Sicherung störungsarmer Bereiche durch Maßnahmen zur Besucherlenkung
  • Aufwertung von geeigneten Flächen/Habitaten durch Kompensationsmaßnahmen