Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt waren Bewerbergemeinschaften aus Stadtplanern und/oder Architekten in zwingender Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten.
Waren die Teilnahmebedingungen innerhalb eines Unternehmens erfüllt, entfiel die Bildung einer Bewerbergemeinschaft.
Die beratende Mitwirkung eines Verkehrsplaners wurde empfohlen.