Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt waren Bewerbergemeinschaften aus Stadtplanern und/oder Architekten in zwingender Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten.

Waren die Teilnahmebedingungen innerhalb eines Unternehmens erfüllt, entfiel die Bildung einer Bewerbergemeinschaft.

Die beratende Mitwirkung eines Verkehrsplaners wurde empfohlen.